Wärmepumpen-Förderung

Fördermöglichkeiten unverbindlich prüfen

Der Fördercheck führt Schritt für Schritt durch die wichtigsten Angaben und berechnet eine erste Orientierung. Alle Eingaben bleiben ausschließlich in diesem Browser und werden weder gespeichert noch übertragen.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Wenige Angaben, verständlich ausgewertet

Pflichtangaben sind mit einem Stern gekennzeichnet. Unklare Punkte können teilweise offen bleiben und erscheinen dann in der Auswertung.

100 % lokale Berechnung Keine Speicherung, keine Übertragung, keine Cookies.

Schritt 1 von 4

01

Antrag

Wer beantragt die Förderung?

Antragsteller

Von der Planung bis zum Nachweis

Wärmepumpenförderung beantragen: So begleiten wir Sie

Eine Wärmepumpenförderung besteht nicht nur aus dem Antrag bei der KfW. Zuvor müssen die technische Lösung, die voraussichtlichen Kosten und die erforderlichen Bestätigungen geklärt werden. Wir begleiten Sie bei diesen Schritten und stimmen die Förderunterlagen üblicherweise mit einem Energieeffizienz-Experten ab, mit dem wir zusammenarbeiten.

1. Gebäude und vorhandene Heizungsanlage prüfen

Wir prüfen die technischen Voraussetzungen und besprechen eine Wärmepumpenlösung, die zum Gebäude und zur bestehenden Anlage passen kann.

2. Planung und Kostenrahmen erstellen

Die geplante Anlage, förderfähige Arbeiten und voraussichtliche Kosten werden für das konkrete Vorhaben zusammengestellt.

3. BzA vorbereiten

Die „Bestätigung zum Antrag“ stimmen wir üblicherweise mit einem Energieeffizienz-Experten ab, mit dem wir zusammenarbeiten. In geeigneten Einzelfällen können wir die Bestätigung auch selbst erstellen.

4. Vertrag förderkonform abschließen

Vor der Antragstellung wird der Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen. Er enthält die von der KfW geforderte aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung zur Förderzusage sowie den vorgesehenen Umsetzungszeitraum.

5. Antrag bei der KfW stellen

Der Kunde reicht den Förderantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen selbst über sein persönliches KfW-Konto ein.

6. Wärmepumpe fachgerecht umsetzen

Nach der Förderzusage und sobald die weiteren Voraussetzungen vorliegen, wird das Projekt entsprechend der abgestimmten Planung ausgeführt.

7. BnD und Nachweise vorbereiten

Nach Abschluss stimmen wir die „Bestätigung nach Durchführung“ und die erforderlichen Projektnachweise üblicherweise mit einem Energieeffizienz-Experten ab, mit dem wir zusammenarbeiten. In geeigneten Einzelfällen können wir die Bestätigung auch selbst erstellen. Der Kunde reicht die Unterlagen anschließend bei der KfW ein.

Wobei unterstützt Frank Klose?

Wir verbinden die technische Planung der Wärmepumpe mit den dazugehörigen Förderunterlagen. Üblicherweise koordinieren wir BzA und BnD mit einem Energieeffizienz-Experten, mit dem wir zusammenarbeiten. In geeigneten Einzelfällen können wir die Bestätigungen auch selbst erstellen. Den eigentlichen Antrag und die spätere Nachweiseinreichung nimmt der Kunde in seinem persönlichen KfW-Konto vor. Eine Förderzusage können wir nicht garantieren.

Häufige Fragen zur Förderbegleitung

Unterstützt Frank Klose bei der Wärmepumpenförderung?

Ja. Wir begleiten die technische Planung, stellen die voraussichtlichen Kosten zusammen und unterstützen bei den erforderlichen Förderunterlagen. Welche Vorgehensweise passt, entscheiden wir anhand des konkreten Vorhabens.

Wer erstellt die BzA und BnD?

Üblicherweise koordinieren wir die „Bestätigung zum Antrag“ und die „Bestätigung nach Durchführung“ mit einem Energieeffizienz-Experten, mit dem wir zusammenarbeiten. In geeigneten Einzelfällen können wir die Bestätigungen auch selbst erstellen.

Wer stellt den eigentlichen KfW-Antrag?

Den Förderantrag stellt der Kunde selbst über sein persönliches KfW-Konto. Frank Klose stellt den Antrag nicht im Namen des Kunden und reicht ihn auch nicht für ihn ein.

Ist das Ergebnis des Förderchecks bereits eine Förderzusage?

Nein. Der Fördercheck ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Maßgeblich sind die bei Antragstellung geltenden Förderbedingungen und die Prüfung durch die KfW beziehungsweise BAFA.

Wann darf mit dem Wärmepumpenprojekt begonnen werden?

Der Förderantrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Bereits vor der Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der von der KfW geforderten Bedingung zur Förderzusage und einem vorgesehenen Umsetzungszeitraum erforderlich. Die Umsetzung beginnt nach der Förderzusage und sobald die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Getrennt vom Fördercheck

Weitere Fördermöglichkeiten

Der Rechner bildet die voraussichtlich passende Heizungsförderung ab. Je nach Antragsteller und Vorhaben können daneben andere Programme oder eine steuerliche Alternative relevant sein.

Weitere KfW-Programme

Für Unternehmen und bestimmte GbR bei Wohngebäuden kommt KfW 459, für Nichtwohngebäude KfW 522 und für Kommunen KfW 422 infrage. Nach einer Zuschusszusage kann für Wohngebäude außerdem der Ergänzungskredit 358/359 bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit geprüft werden.

BAFA-Einzelmaßnahmen

Getrennte Maßnahmen wie Heizungsoptimierung, Gebäudehülle oder sonstige Anlagentechnik können über das BAFA förderfähig sein. Die förderfähigen Ausgaben müssen grundsätzlich mindestens 300 Euro brutto betragen. Seit 21.07.2026 wird der iSFP-Bonus von 5 % bei Einzelmaßnahmen nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro angewendet. Details stehen in den offiziellen BAFA-Informationen.

Steuerliche Förderung

Für selbst genutzte Wohngebäude kann alternativ § 35c EStG geprüft werden: insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre (7 %, 7 % und 6 %), höchstens 40.000 Euro je Objekt. Dieselben Kosten dürfen nicht zugleich über öffentliche Zuschüsse oder Kredite und steuerlich gefördert werden. Maßgeblich sind die Informationen des Bundesfinanzministeriums.

Kommunale Programme in Kaarst

Auf der offiziellen Förderübersicht der Stadt Kaarst war am 02.08.2026 keine eigene Wärmepumpenförderung aufgeführt. Kommunale Programme können sich ändern; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der Stadt Kaarst.

Wichtig zu wissen

Erste Orientierung, keine Förderzusage

Prüfstand der offiziellen Quellen: 02.08.2026. Die seit 21.07.2026 geltenden Bedingungen sind in der Berechnung berücksichtigt. Für den angekündigten Wertschöpfungsbonus sind Startzeitpunkt und vollständige Nachweise noch nicht abschließend veröffentlicht. Bei Antragsdaten im betroffenen Planungshorizont zeigt der Fördercheck deshalb eine vorläufige Spanne, ohne die Herkunft des Geräts anzunehmen.

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Ersteinschätzung und keine Förderzusage. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, die BzA und die Entscheidung der KfW. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.